AGB

Allgemeine Bedingungen

 

1. Preise
Als Grundlage gilt der in der Preis unseres Web-Angebotes, unter Berücksichtigung evtl. Angebote. Der jeweils im Preis inbegriffene Service wird bei jeder Hotel-/Appartmentanlage klar erwähnt. Alle nicht weiter genannten Leistungen und andere Extras sind nicht inklusive. Für Hotels verstehen sich die angegebenen Preise pro Person pro Tag im Doppelzimmer incl. Steuer und Servicepauschale. Nicht inclusive sind Getränke, Trinkgelder, Extras. Für Appartments gelten die Preise für die maximal angegebene Personenzahl für das Appartment für eine Dauer von mindestens 1 Woche Aufenthalt. Es ist nicht erlaubt, mehr Personen als vereinbart (und in den Reiseunterlagen festgelegt) unterzubringen.

 

2. Reservierungen
Die Annahme einer Reservierung hängt davon ab, ob noch freie Plätze vorhanden sind, und gilt als abgeschlossen, sobald eine schriftliche Bestätigung seitens ELBATOURS by Fabernetwork vorliegt.

 

3. Zahlungsweise
Nach der schriftlichen Reservierungsbestätigung durch ELBATOURS by Fabernetwork ist vom Kunden eine Anzahlung von 30% der Gesamtsumme innerhalb von 7 Tagen ab Buchung an diese per Banküberweisung zu tätigen. Die Restsumme des Gesamtbetrages muss in den meisten Fällen bei Ankunft, bzw. bei einigen Ferienanlagen bis 30 Tage vor Urlaubsbeginn beglichen werden. Bei Nichteintreffen der Zahlungen innerhalb der genannten Fristen gilt der Vertrag automatisch als aufgelöst, und es werden die entsprechenden Stornogebühren berechnet. Bei Buchung von Aufenthalten mit Beginn innerhalb der 30 Tage vor Reiseantritt muss der Gesamtbetrag sofort bei Buchung überwiesen werden, bei Anlagen wo der Gesamtbetrag vor Reiseantritt beglichen sein muss.

 

4. Reiserücktritt
Bei Vertragsrücktritt seitens des Kunden muss dieser (unabhängig vom Grund seines Rücktritts) folgende Kosten übernehmen:
o 10% des Gesamtbetrages der Reise, bei annullierung bis zu 60 Tagen vor Reisebeginn
o 30% des Gesamtbetrages der Reise, bei annullierung von 60 - 20 Tagen vor Reisebeginn
o 50% des Gesamtbetrages der Reise, bei annullierung von 19 - 10 Tagen vor Reisebeginn
o Danach 100% des Gesamtbetrages.
Wenn der Urlaub frühzeitig abgebrochen wird, entsteht dadurch keinerlei Recht auf Rückzahlung.

 

5. Übertragbarkeit
Der Vertragspartner (Gast) kann, wenn es ihm selbst unmöglich sein sollte, die Reise anzutreten, seine Buchung auf eine andere Person übertragen, muss allerdings ELBATOURS by Fabernetwork umgehend davon in Kenntnis setzten und die notwendigen Personalien der neuen Person mitteilen. Beide, der Vertragspartner und die ihn vertretende Person gemeinsam, sind für die Zahlung des Gesamtpreises verantwortlich.

 

6. Vertragsänderungen
Beschreibungen, Promotionen, Angebote, Preiskategorien und Preise di im Webkatalog erscheinen, sind als korrekt zu betrachten, Schreib- und Eingabefehler oder Neuerungen ausgeschlossen. Sollten durch höhere Gewalt oder andere zwingende Gründe – nicht vom Willen der ELBATOURS by Fabernetwork abhängend – die Einhaltung der vereinbarten Leistungen nicht möglich sein, behält ELBATOURS by Fabernetwork sich das Recht vor, dem Gast eine andere Unterkunft mit ähnlichen Eigenschaften zuzuweisen. Der Gast muss ELBATOURS by Fabernetwork innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt des Alternativ-Vorschlags schriftlich sein Einverständnis oder seinen Rücktritt mitteilen; andernfalls gilt das Alternativangebot als akzeptiert. Im Falle einer Annullierung, ist ELBATOURS by Fabernetwork verpflichtet, den bis dahin bezahlten Betrag zurückzuerstatten.

 

7. Reklamationen
Im Falle eventueller Beschwerden, die die erhaltenen Diestleistungen betreffen, wird der Gast gebeten, unverzüglich Kontakt mit ELBATOURS by Fabernetwork aufzunehmen. Diese muss über den Hergang informiert werden, um eine schnelle und wirkungsvolle Abhilfe möglich zu machen. Darüber hinaus kann der Gast schriftlich reklamieren, indem er seine bereits während der Reise vorgebrachten Beanstandungen in einem Einschreibebrief an ELBATOURS schickt, und zwar innerhalb von 10 Tagen nach Reiseende. Für jeden eventuellen Streitfall ist der Gerichtsstand von Livorno zuständig, wo der Reiseveranstalter seinen Sitz hat.

 

8. Verantwortlichkeiten
Für alle im Webangebot beschriebenen Dienstleistungen handelt ELBATOURS by Fabernetwork nur als Vermittler zwischen dem Kunden und den verschiedenen Diestleistenden. Keine Verantwortung trifft ELBATOURS by Fabernetwork für Ausfälle oder Verspätungen der Transportmittel in Folge von Streik, Schlechtwetter, Naturkatastrophen, sowie von Strassenunfällen , Wassermangel, Stromausfall. Eventuell dadurch entstandene Zusatzkosten werden nicht zurückerstattet. ELBATOURS by Fabernetwork ist weiterhin nicht haftbar für Schäden durch Eigeninitiative während des Urlaubes. Das Gepäck reist unter Verantwortung des Kunden, ELBATOURS by Fabernetwork haftet nicht für eventuellen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung. Die Haftpflichtversicherung für die zivilrechtliche Verantwortlichkeit und die Garantie, wie sie in den Artikeln 82 und 91 des Gesetztes L.R.T 42/2000 beschrieben sit, hat ELBATOURS mit der Versicherung „UNIPOL“ abgeschlossen. Sie gilt als Garantie über die genaue Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber den Personen, die die touristischen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sie gilt bis zu einer Höhe von max. Euro 500.000 für jeden Schadensfall.

 

9. Sorgfaltspflicht
Der Veranstalter ist gehalten, dem Verbraucher das Maß an Betreuung zukommen zu lassen, welches ihm seine professionelle Sorgfaltspflicht auferlegt, immer in Bezug auf seine gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen.

 

10. Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung für die zivilrechtliche Verantwortlichkeit und die Garantie, wie sie in den Artikeln 82 und 91 des Gesetztes L.R.T 42/2000 beschrieben sit, hat ELBATOURS mit der Versicherung „UNIPOL“ abgeschlossen. Sie gilt als Garantie über die genaue Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber den Personen, die die touristischen Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

 

11. Garantie-Fond
Der nationale Garantie-Fond ist eingerichtet beim Präsidium des Ministerrats, na welchen sich der Verbraucher im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Vermittlers gemäß Art. 21 D.Lg. 111/95 wenden kann, um den bezahlten Betrag zurückerstattet zu bekommen. Der Verfahrensgang des Fonds ist niedergelegt im Dekret des Präsidenten des Ministerrats im Sinne des Art. 21, Abs. 5, d.LG 111/95.

 

12. Technische Organisation
ELBATOURS by fabernetwork, Viale Elba 46, 57031 Poortoferraio (Isola d´Elba) LI

 

13. Zustimmung zur Behandlung der persönlichen Daten
Die persönlichen Daten werden entsprechend dem Gesetzt D.L. 196/2003 zum Schutz der Privacy lediglich für die Formalitäten der Buchung sowie dem Versand der Reiseunterlagen und Übermittlung von eigenem Werbematerial von ELBATOURS by Fabernetwork verwendet. Die Kunden haben das Recht, diese zu modifizieren, integrieren oder zu löschen.

Portoferraio 14.03.2008